Natürliche Aromastoffe & Natürliches Aroma
Natürliche Aromastoffe werden aus natürlichen Ausgangsstoffen durch physikalische und biofermentative Verfahren gewonnen. Die Ausgangsstoffe können auch durch „herkömmliche Lebensmittelzubereitungsverfahren für den menschlichen Verzehr aufbereitet werden".
Natürliche Aromastoffe müssen „in der Natur“ nachgewiesen sein.
Hierin unterscheidet sich Europäisches Aromenrecht (VO 1334/2008) wesentlich vom Amerikanischen (CFR 21 der FDA).
Die Bezeichnung "natürliches Aroma" ist NUR möglich wenn:
Der Aromabestandteil aus verschiedenen Ausgangsstoffen stammt und eine Nennung der Ausgangsstoffe das Aroma oder den Geschmack nicht zutreffend beschreibt.
In der Regel ist ein "natürliches Aroma" ein Gemisch natürlicher Aromastoffe, so wie es nicht in der Natur vorkommt - zum Beispiel: Ethyl-2-methylbutyrat, Ethylbutyrat, 3-Methylbutylacetat, cis-3-Hexenol und Ethylhexanoat.
Das Attribut "natürlich" wird in der geltenden Fassung der AromenVO sehr spezifisch verwendet.
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