Wein und Aroma
Wein darf (in der EU) nicht aromatisiert werden, enthält aber durch Natur und Önologie Weinaroma. Aus den phantastisch-allegorischen Beschreibungen der Weinsensoriker werden falsche Schlüsse gezogen. Wein enthält weder Pfirsich- noch Beerenaromen. Wein enthält eventuell Aromen, die beim Verkoster den subjektiven Eindruck von Früchten hinterlassen. Umgekehrt hinterlässt der emotional hoch gehandelte Begriff „Terroir“ in manchem Wein eine stofflich feststellbare Spur.
Weine aus Drittländern werden gerne aromatisiert, was nicht deklariert von den Weintrinkern gerne der exotischen Natur des fremden Landes zugeschrieben wird.
In der EU dürfen nur bestimmte Weinerzeugnisse (VO 251/2014) aromatisiert werden. Dazu gehören zum Beispiel Wein-Aperitife, Wermutwein, Sangria, Glühwein/Vinglögg, Maiwein und weinhaltige Cocktails. Erlaubt ist manches aber nicht alles.
Auch hier hilft unsere Analytik und Erfahrung um den objektiven Tatbestand festzustellen, der auf die Auslobung der Erzeugnisse Auswirkungen hat - unbeachtlich des für diese Produkte nicht vorgeschriebenen Zutatenverzeichnisses.
Zu den Fehlaromen im Wein gehören Korkböckser, Schwefelböckser, Geranienton, untypische Alterungsnote (UTA), Kerosinnote, Brett-Fehler etc. Auch Weinfehler haben eine stoffliche Ursache, die wir durch qualifizierte Spurenanalytik objektiv feststellen.