Aroma & Recht
In der EU werden die Lebensmittelaromen durch die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 (Aromen-Verordnung) geregelt.
Ein Aroma ist ein Erzeugnis, das als solches nicht zum Verzehr bestimmt ist und Lebensmitteln zugesetzt wird, um ihnen einen besonderen Geruch und /oder Geschmack zu verleihen oder diese zu verändern.